Bootsführerschein
Kurzinformationen
Sportbootführerschein Binnen Segeln / Motor Dieser Führerschein ist zum Führen eines Sportbootes unter Segel oder Antriebsmaschine auf allen Binnenwasserstrassen amtlich vorgeschrieben. Es muss eine theoretische sowie eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Voraussetzung: Mindestalter 14 Jahre für Segel; 16 Jahre für Antriebsmaschinen
Sportbootführerschein See Dieser Führerschein ist zum Führen eines Segel- oder Motorbootes mit mehr als 3,68 KW (5 PS) im Bereich der Seeschifffahhrtsstrassen auf Küstengewässern amtlich vorgeschrieben. Es muss eine theoretische sowie eine praktische Prüfung (Fahren von Manövern unter Antriebsmaschine) abgelegt werden.
Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre
Beschreibung
Prüfungen:
- Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde und Fahrzeugführung (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
Die Charterbescheinigung ermöglicht es Sportboottouristen, auf bestimmten Binnengewässern der Bundesrepublik Deutschland ein gechartertes Sportboot auch ohne Sportbootführerschein zu führen. Sie ist eine Ausnahme von der allgemeinen Bootsführerscheinpflicht. Die Charterbescheinigung darf nur für gemietete Sportboote mit einer bestehenden Haftpflichtversicherung und mit einer Länge von weniger als 15 Metern ausgestellt werden. Aussteller ist der Bootsvermieter, der selbst Inhaber des Sportbootführerscheins sein muss und besondere Kenntnisse des Fahrgebiets haben muss. Er stellt die Bescheinigung aus, nachdem er den künftigen Urlaubsskipper mindestens drei Stunden in die Bootsführung eingewiesen hat. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Charter(Miet)zeit.
Rechtsgrundlagen
- Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
- Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)
- Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-See)
- Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin)
- Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Sportseeschifferscheinverordnung)
Notwendige Unterlagen
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre für Sportboote unter Segel.
- Das Mindestalter für Sportboote mit Antriebsmaschine beträgt 16 Jahre.
- Ärztliches Atest über Hör- und Sehvermögen
- Polizeiliches Führungszeugnis "Typ O" oder Kopie des Autoführerscheins
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung "Binnen"
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung "See"
- 1 Lichtbild 35 x 45mm
- Die Prüfungsgebühr muss vom Teilnehmer an den Prüfungsausschuss entrichtet werden.
Gebühren
SBF Binnen ca. 180 EUR
SBF See ca. 290 EUR
SBF Kombi ca. 390 EUR