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Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte


Kurzinformationen

Für den Transport bestimmter Gefahrgüter (Anlage 1 GGVSE) können die Landesbehörden (Straßenverkehrsamt) Fahrwege festlegen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag mit Angabe

  • des beabsichtigten Fahrweges,
  • des zu befördernden Gutes gem. Anlage zur GGVSE und
  • des amtl. Kennzeichens des eingesetzten Fahrzeuges

Gebühren

25 bis 75 EUR abhängig von Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand