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Versteigerung von Fundsachen


Kurzinformationen

In unregelmäßigen Abständen werden Fundsachen versteigert, die nicht in den Fundbüros der Gemeinden abgeholt wurden. Die Abgabe der Fundgegenstände erfolgt nur gegen Bar-zahlung. Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)