Rückübertragung, prüfen von Ansprüchen
Kurzinformationen
Ansprüche nach dem Vermögensgesetz sind beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) mittels Antrag innerhalb der Antragsfrist geltend zu machen. Die Frist der Antragstellung von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen ist am 31.12.1992 abgelaufen.